Die Anmeldung erfolgt über die telefonische Beratung: 031 552 16 16, Mo. - Fr., 9 - 19 Uhr

Familie und Beruf zu vereinbaren, fordert Eltern nicht nur organisatorisch heraus. Es gibt Situationen, in denen sich auch rechtliche Fragen stellen. Habe ich nach dem Mutter- oder Vaterschaftsurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit? Wie lange darf ich meiner Arbeit fernbleiben, wenn mein Kind krank ist? Ist es zulässig, bei einem Bewerbungsgespräch auf einen Kinderwunsch oder eine Schwangerschaft angesprochen zu werden?

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