Möchten Sie im Rahmen eines Abklärungsverfahrens mit Fragen zum Kindesschutz eine Einschätzung der familiären Situation und der kindlichen Entwicklung? Unser Bericht beruht auf der fachlichen Einschätzung unserer Berater:innen Frühe Kindheit, welche die Familie zuhause besuchen und sie auch nach Abschluss der Abklärung weiterbegleiten können.
Wenn bei einer Familie eine längere Unterstützung angezeigt ist, nehmen wir Ihren Auftrag gerne entgegen. Wir begleiten die Familie im Rahmen einer behördlichen Kindesschutzmassnahme oder im Rahmen des freiwilligen Kindesschutzes.
Zur Auftragsklärung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Regionalleitung per E-Mail oder Telefon. Diese wird mit Ihnen das weitere Vorgehen klären.
Wichtig: Bitte richten Sie Ihre Verfügung allgemein an die Mütter- und Väterberatung zuhanden der zuständigen Regionalleitung. Die für Ihren Fall verantwortliche Beraterin wird von uns definiert.
Wenn Sie uns einen Auftrag im Rahmen einer laufenden Beratung erteilen möchten, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt an die zuständige Beraterin wenden.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Berater:innen.
In dringenden Fällen melden Sie sich bitte telefonisch von 8.00 bis 15.00 Uhr beim Beratungsteam Ihres Standorts:
Sind Sie unsicher, ob ein Auftrag zum Aufgabengebiet der Mütter- und Väterberatung gehört, dann nehmen Sie bitte direkt mit der zuständigen Regionalleitung Kontakt auf.