Kinder brauchen ab Geburt ein stabiles und sicheres Umfeld, in dem ihre Bedürfnisse wahrgenommen werden. Verschiedene Risiken können es Eltern erschweren, ihr Kind angemessen zu fördern und in ihrer Entwicklung zu begleiten (fehlendes Wissen, erlernte Gepflogenheiten, Unsicherheit etc.). Für diese Familien ist das Hausbesuchsangebot plus konzipiert.
Im Rahmen des Hausbesuchsangebots plus werden belastete Familien präventiv in ihrer Betreuungs-, Erziehungs- und Sozialisationsfunktion unterstützt. Das Ziel ist, trotz schwierigen Voraussetzungen eine starke Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen sowie Entwicklungsauffälligkeiten bei den Kindern zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen. Langfristig strebt das Programm die Chancengleichheit der Kinder beim Schuleintritt an.
Die Teilnahme am Hausbesuchsangebot plus ist für die Familien freiwillig – ein Ausstieg jederzeit möglich. Die Familien werden von Fachpersonen wie Hebammen, Pädiatern, Mütter- und Väterberaterinnen, Mitarbeitenden von Geburtsspitälern oder Sozialdiensten über das Angebot informiert und zur Teilnahme motiviert. Fragen zum Angebot können den Eltern in einem unverbindlichen Gespräch mit der Mütter- und Väterberatung beantwortet werden.
Teilnahmebedingung: Wohnsitz in einer am Angebot teilnehmenden Gemeinde.
Ausschluss: Nicht berücksichtigt werden Familien, bei denen ein Abklärungsauftrag der KESB wegen einer Gefährdungsmeldung im Gange ist, eine behördliche Kindesschutzmassnahme angeordnet wurde oder eine freiwillige Kindesschutzmassnahme vorliegt.
Am Hausbesuchsangebot plus teilnehmen können nur Familien, deren Wohngemeinde einen entsprechenden Leistungsvertrag mit der Mütter- und Väterberatung abgeschlossen haben. Zurzeit sind dies folgende Berner Gemeinden.
Der Leistungsvertrag definiert u. a. die Anzahl Familien, die pro Jahr ins Angebot aufgenommen werden, das jährliche Kostendach sowie das Prozedere der Offerterstellung.
Möchten Sie mit Ihrer Gemeinde am Hausbesuchsangebot plus teilnehmen? Die Projektleitung der Mütter- und Väterberatung stellt Ihnen das Angebot und die mögliche Umsetzung persönlich vor.
Im Hausbesuchsangebot plus werden Eltern engmaschig und praxisnah angeleitet, die individuellen und altersgemässen Bedürfnisse ihres Kindes zu erkennen und damit umzugehen. Die Intensität der Begleitung orientiert sich am individuellen Bedarf. Sie erfolgt wochentags zuhause und via (Video-)Telefon – bei Bedarf auch samstags und abends.
Das Angebot umfasst eine Beratung über einen Zeitraum von maximal 25 Monaten. Es beginnt idealerweise ab Geburt des Kindes und ist in drei Phasen gegliedert:
In Phase 1 wird eine Standortbestimmung mit der Familie durchgeführt, eine Kooperation mit den Eltern hergestellt und der Förderbedarf eruiert. Dieser Bedarf dient als Grundlage der Offerte für die Gemeinde für Phase 2 und enthält Empfehlungen zur Zielsetzung, Hilfestellung und Regelmässigkeit der Besuche. Jeweils nach einem Jahr Laufzeit wird gemeinsam mit der Familie eine Standortbestimmung durchgeführt, die Beratungsinhalte, -intervalle und Beratungsdauer dem aktuellen Bedarf angepasst. In Phase 3 werden die Erziehungskompetenzen vertieft, die Häufigkeit der Hausbesuche nimmt ab. Nach Abschluss der Phase 3 erhält die Gemeinde einen kurzen Abschlussbericht.
Sollten die Aufnahmekriterien für das Hausbesuchsangebot plus nicht erfüllt sein oder Familien nicht ins Programm einsteigen wollen, ist eine Überführung ins Regelangebot und eine freiwillige Begleitung durch dieselbe Mütter- und Väterberaterin möglich. Es entstehen keine Schnittstellenkosten. Ebenso können Familien im Anschluss an Phase 3 das Regelangebot zur Stabilisierung ihrer Verhaltensänderung kostenlos nutzen.
Die Mütter- und Väterberatung erstattet der Gemeinde nach jeder Angebotsphase Bericht über die erbrachten Leistungen und erreichten Ziele. Bei Bedarf stellt sie dem Auftraggeber gewünschte Unterlagen unter Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung. Die Parteien führen 25 Monate nach Start eine Evaluation durch. Sie dient als Entscheidungsgrundlage, ob das Angebot weitergeführt oder abgeschlossen wird. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.
Für die Familien ist das Hausbesuchsangebot plus kostenlos.
Der Kanton beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten. Die verbleibenden Kosten werden der Gemeinde jährlich gemäss effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Bei Familien mit dem Aufenthaltsstatus Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer oder Flüchtlinge kommt der Kanton Bern vollständig für die Kosten auf.
Begleitet werden die Familien von speziell ausgebildeten Mütter- und Väterberaterinnen. Sie arbeiten nach system-lösungsorientiertem Ansatz und dem Konzept der Entwicklungspsychologischen Beratung (EPB). Bei sprach- und kulturentfernten Familien werden sie von Brückenbauerinnen unterstützt. Diese fungieren als Übersetzerinnen und erleichtern den Familien z. B. den Zugang zu öffentlichen Angeboten.
Es sind ausschliesslich Familien aus den zurzeit teilnehmenden Gemeinden zum Hausbesuchsangebot plus zugelassen.
Zurzeit teilnehmenden Gemeinden | Start |
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Ittigen | 1. August 2020 |
Herzogenbuchsee | 1. August 2020 |
Münchenbuchsee | 1. Januar 2021 |
Belp | 1. August 2020 |
Spiez | 1. August 2020 |
Burgdorf | 1. August 2020 |
Oeschenbach | 1. August 2020 |
Wohlen | 1. Januar 2021 |
Kirchlindach | 1. Januar 2021 |
Frauenkappelen | 1. Januar 2021 |
Bremgarten | 1. Januar 2021 |
Meikirch | 1. Januar 2021 |
Worben | 1. Januar 2021 |
Heimiswil | 1. Januar 2021 |
Worb | 1. Juli 2021 |
Gampelen | 1. Januar 2022 |
Ins | 1. Januar 2022 |
Vinelz | 1. April 2022 |
Erlach | 1. April 2022 |
Gals | 1. Januar 2023 |
Müntschemier | 1. Januar 2023 |
Für ein unverbindliches Gespräch steht die Mütter- und Väterberatung des Kantons Bern den Familien gerne zur Verfügung.
Das Angebot wird von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) unterstützt.