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Coaching in Kindesschutzfragen

Kleine Kinder sind in besonderem Masse abhängig von ihrem familiären und sozialen Umfeld. Die Grenzen zwischen Normalität, Belastung und Gefährdung liegen oft in Grauzonen. Wenn Sie als Fachperson im Frühbereich (0 – 5 Jahre) bei der Einschätzung einer Situation unsicher sind, das weitere Vorgehen besprechen oder eine Beratung durch uns einleiten möchten, unterstützen wir Sie gerne. Das Angebot richtet sich unter anderen an Hebammen, Kita-Mitarbeitende, Spielgruppenleitende, Betreuungspersonen in Tagesfamilie.

Erklärvideo

Kontakt

Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns telefonisch unter 031 552 26 26 oder per E-Mail: obfc:ljoefttdivu{Anwc.cf/di:obfc

Innerhalb eines Arbeitstages erhalten Sie einen Rückruf zur Vereinbarung eines Coaching-Gesprächs.

Sie möchten sensibilisiert bleiben für die Früherkennung in Ihrem Berufsalltag? Melden Sie sich für unseren Newsletter an, dieser erscheint 2- bis 3-mal jährlich: Anmeldung Newsletter Früherkennung

Inhalt Coaching

Im Sinne eines Vieraugenprinzips haben Sie die Gelegenheit, Ihre Einschätzung mit einer externen Fachperson mittels einer anonymen Fallbesprechung zu reflektieren und zu objektivieren. Zum Coaching gehören:
 
  • Gemeinsame Überprüfung einer Situation: Sie möchten Ihre Wahrnehmung und Einschätzung einer Situation überprüfen und das weitere Vorgehen besprechen? Dann wenden Sie sich an uns. Die gemeinsame Reflexion entlastet und klärt offene Fragen.
  • Vorbereitung des Elterngesprächs: Sie stehen vor einem Gespräch mit Eltern und möchten diesen erläutern, weshalb Sie sich um das Kind Sorgen machen? Gerne coachen wir Sie bei der Vorbereitung des Elterngesprächs.
  • Anwesenheit beim Elterngespräch: Wir bieten Ihnen an, Sie beim Elterngespräch vor Ort zu begleiten. Beim Coaching-Gespräch klären wir, ob Sie davon Gebrauch machen möchten.
  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Meldung an die KESB.
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Was sind Einschätzungshilfen?

Die Einschätzungshilfen sind ein Instrument zur Risikoeinschätzung. Sie helfen, ein «ungutes Gefühl» oder beobachtbare Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls zu strukturieren, zu gewichten und den Unterstützungsbedarf sowie das weitere Vorgehen zu planen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Datenschutzbestimmungen auf dem Merkblatt Informationsweitergabe an die KESB.
 
Die Einschätzungshilfen unterscheiden sich je nach Berufsgruppen.
 
Formulare Einschätzungshilfen und Erläuterungen für Hebammen und Pflegefachfrauen
 
Schwangerschaft
Wochenbett
  1. Akute Kindeswohlgefährdung:
    Einschätzungshilfe akute Kindeswohlgefährdung
  2. Mögliche Kindeswohlgefährdung:
    FE-Instrument für Hebammen 2022
    Erläuterungen zu den Risikofaktoren im Wahrnehmungsbogen und zur Erfassung von Ressourcen
    Motivierendes Gespräch zur Annahme weiterführender Unterstützung
In der Wegleitung finden Hebammen und Pflegefachfrauen Wochenbett weitere Hinweise zur Früherkennung und zur Zusammenarbeit mit der Mütter- und Väterberatung.
 
Formular Einschätzungshilfen und Erläuterungen für Mitarbeitende von Kitas, primano und dem SRK-Angebot «Kinderbetreuung zu Hause»:

Schulungen

Sie sind Fachperson im Frühbereich und möchten mehr über die Früherkennung von Kindeswohlgefährdung erfahren? Sie wünschen sich mehr Sicherheit in konkreten Situationen oder möchten Ihre Melderechte und -pflichten kennen? Dann sind unsere Schulungen im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes genau das Richtige für Sie!
 
Informieren Sie sich hier über das Angebot für Ihre Berufsgruppe. Neue Daten werden laufend ergänzt.
 
  • Sensibilisierungsschulungen «Kindeswohl und Kindesschutz» für Fachpersonen im Frühbereich
Zielgruppe: Spielgruppenleitende, Tageseltern, Logopädinnen und weitere Fachpersonen aus dem Frühbereich
Inhalt: Überblick über das Thema Kindeswohl und Kindesschutz, Formen und Auftreten von Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen, Erkennen von Auffälligkeiten und das Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.
Ort: Südland Forum, Effingerstrasse 15, 3008 Bern
Kosten: Kostenlos, finanziert durch das Kantonale Jugendamt
Bitte mit Angabe von Name, Vorname, Berufsgruppe, Kursdatum, Mail und Telefon
Melden Sie sich bei Fragen unter: 031 552 26 26
Die Details zur Schulung finden Sie hier.
 
Termine 2024:
Kurs 1:   Mittwoch, 14. Februar 2024, 13.30 bis 17.30 Uhr
Kurs 2:   Samstag, 22. Juni 2024, 09.00 bis 13.00 Uhr
Kurs 3:   Mittwoch, 4. September 2024, 13.30 bis 17.30 Uhr
 
Für Organisationen aus dem Frühbereich besteht auch die Möglichkeit, die Schulung als in-house-Veranstaltung zu buchen. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei Interesse für genauere Informationen kontaktieren.
 
  • Kurs Früherkennung von Kindeswohlgefährdung
Zielgruppe: Kita-Leitende, Leitungspersonen, Vermittler:innen in Tagesfamilienorganisationen
 
Die 2-tägigen Schulungen werden durch das kantonale Jugendamt organisiert und gemeinsam mit der Berner Fachhochschule Soziale Arbeit und der Berner Gesundheit angeboten.
Weitere Informationen und Anmeldung: hier
 
  • Schulungen Früherkennung von Kindeswohlgefährdung in Schwangerschaft und Wochenbett
Zielgruppe: Ambulant tätige Hebammen und Pflegefachpersonen Wochenbett
Inhalt: Die Schulungen werden gemeinsam mit dem Hebammenverband Sektion Bern durchgeführt. Sie werden in die Instrumente zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung in Schwangerschaft und Wochenbett eingeführt und erhalten einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Vorgehensmöglichkeiten in der Früherkennung und Unterstützungsangebote bei Kindesschutzfragen.
Die Details zur Schulung finden Sie hier.
Ort: Südland Forum, Effingerstrasse 15, 3008 Bern
Kosten: Kostenlos, finanziert durch das Kantonale Jugendamt
Weitere Informationen und Anmeldung: www.e-log.ch
Die Schulung ist E-Log zertifziert.
 
Termine 2024:
Kurs 1:   Dienstag, 23. Januar 09.00 bis 12.30 und 13.45 bis 17.00 Uhr
               Mittwoch, 24. Januar, 09.00 bis 12.30 Uhr
Kurs 2:   Dienstag, 28. Mai, 13.30 bis 17.00 Uhr
               Mittwoch, 29. Mai, 09.00 bis 12.30 Uhr und 13.45 bis 17.00 Uhr
Kurs 3:   Mittwoch, 10. September 09.00 bis 12.30 und 13.45 bis 17.00 Uhr
               Donnerstag, 11. September, 09.00 bis 12.30 Uhr
Kurs 4:   Mittwoch, 27. November 09.00 bis 12.30 und 13.45 bis 17.00 Uhr
               Donnerstag, 28. November, 09.00 bis 12.30 Uhr
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Entschädigung Übergaben und Triagegespräche

Sie haben eine Familie im Rahmen der Früherkennung möglicher Kindeswohlgefährdung an die Mütter- und Väterberatung triagiert. Als freipraktizierende Hebamme oder Spielgruppenleiterin erhalten Sie für die gemeinsame Übergabe bzw. die Begleitung der Familie zu einem gemeinsamen Triagegespräch eine Aufwandsentschädigung. Diese können Sie mittels Abrechnungsformular geltend machen.
 

Abrechnungsformular für Spielgruppen