Ist bei einer Familie eine längere Unterstützung angezeigt, nehmen wir Ihren Auftrag gerne entgegen. Wir begleiten die Familie im Rahmen einer behördlichen Kindesschutzmassnahme oder des freiwilligen Kindesschutzes.

Vorgehen für die KESB

Zur Auftragsklärung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Regionalleitung per E-Mail oder Telefon. Diese wird mit Ihnen das weitere Vorgehen klären.

Wichtig: Bitte richten Sie Ihre Verfügung allgemein an die Mütter- und Väterberatung und zuhanden der zuständigen Regionalleitung. Die für Ihren Fall verantwortliche:r Berater:in wird von uns definiert.

Vorgehen für Sozialdienste

Wenn Sie uns einen Auftrag im Rahmen einer laufenden Beratung erteilen möchten, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt an die zuständige beratende Fachperson wenden.

In dringenden Fällen melden Sie sich bitte telefonisch von 8 bis 15 Uhr beim Beratungsteam Ihres Standorts:

Sind Sie unsicher, ob ein Auftrag zum Aufgabengebiet der Mütter- und Väterberatung gehört, dann nehmen Sie bitte direkt mit der zuständigen Regionalleitung Kontakt auf.